REACH Beschränkung für Diisocyanate

Die Beschränkung für Diisocyanate wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die beiden Verbände ISOPA (European Diisocyanate and Polyol Producers Association) und ALIPA (European aliphatic isocyanate producers Association) haben die Erarbeitung eines speziellen Trainingsprogramms in Auftrag gegeben, das die vorgeschlagene REACH Beschränkung für Isocyanate erfüllt.

Das Ziel ist das Bereitstellen einer Plattform und das erarbeiten und bereitstellen der notwendigen Schulungsunterlagen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dies wird unter Einbezug aller Branchenverbände geschehen. Diese Plattform/Wheelhouse wird weder für die Durchsetzung noch für die Zertifizierung verantwortlich sein. Darüber hinaus auch nicht als Schulungszentrum fungieren.

Zwischen den Zeilen könnte man das Thema Lizenzvergabe erkennen. Die Deutsche Bauchemie, CEPE und FEICA fordern ein kostenfreies Modell für die Unterlagen. In wie weit diese Diskussion fortgeschritten ist, entzieht sich unserem derzeitigen Kenntnisstand. Ferner ist derzeit auch noch nicht klar, wer die Schulungen durchführen wird und wer die Trainer stellen wird. Ein train the Trainer Konzept ist bis anhin Teil des zu erarbeitenden Konzepts.
Zurzeit ist auch noch nicht klar, welche Rechtsform und -status diese Plattform erhalten soll und wie dessen Finanzierung gesichert wird. Standort, sowie Führungsstruktur werden unter Einbezug aller Interessengruppen noch festgelegt.

Der Output sollte letztendlich sein, dass alle Schulungsunterlagen erarbeitet, zusammengetragen und in Module transferiert werden. Last but not least die Implementierung des Schulungskonzepts in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
In technischer Hinsicht werden wir bei den aliphatischen Isocyanaten auf Varianten angesprochen, deren Restmonomergehalt < 0.1% liegt. Die Möglichkeiten hierfür werden von allen Herstellern derzeit sondiert. Unbestritten ist, dass der Restmonomergehalt im Zeitraum, beginnend mit der Herstellung bis zur Verwendung beim Kunden, ansteigt.
​Theoretisch könnte über eine strikte Begrenzung der Lagerzeit und der damit einhergehenden Reduzierung des Haltbarkeitsdatums der Restmonomergehalt < 0,1% gehalten werden.
Dies hätte allerdings eine deutliche Veränderung der Logistik zur Folge.