Restriktion von Diisocyanaten

Es wird vermutet, dass die Verabschiedung der Verordnung noch in diesem Jahr stattfinden soll. Die Verordnung ist noch nicht von der EU Kommission verabschiedet worden und liegt folglich noch nicht dem EU Parlament vor.

Der vielleicht irreführende Begriff der Restriktion von Diisocyanaten ist auf das Verfahren bei der ECHA zurückzuführen. Hätte man eine Autorisierung als Verfahren gewählt, hätte dies unter Umständen dazu führen können, dass Isocyanat basierte Härter nicht oder nur unter sehr hohen Auflagen verwendet werden können.
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Das Schulungskonzept ist derzeit noch nicht im Detail ausgearbeitet. Ferner ist noch nicht bekannt, wer die Schulungen im Einzelnen durchführen wird. Fest steht jedoch, dass es je nach Exposition der Beschäftigten, unterschiedliche Schulungsmassnahmen geben wird – bspw. Onlineschulungen oder Schulungen direkt vor Ort im jeweiligen Betrieb.

​Diese können Sie dem nachstehenden Link entnehmen:
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http://safeusediisocyanates.eu/
Entgegen der Auffassung einiger Farb- und Lackhersteller wird nicht der Hersteller von Isocyanat Härtern oder Vertriebspartner deren Produkte für die Schulung verantwortlich sein, sondern der Betrieb, welcher die Produkte verarbeitet. Eine Schulung für die Mitarbeiter der Farb- und Lackfabriken wird seitens der Isocyanat Hersteller oder autorisierter Organisationen durchgeführt werden.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein sorgfältiger Umgang mit chemischen Rohstoffen von unserer Seite her begrüsst und unterstützt wird.

Unser Partner Vencorex arbeitet selbstverständlich an Lösungen, um Produkte mit einem Restmonomergehalt von
​< 0.1% anbieten zu können.

​Wir werden Sie zeitnah über die Ergebnisse informieren.

​Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.